Noch sinnfälliger, als in der deutschen Krankenhauspsychiatrie, lässt sich Exklusion kaum praktizieren: Psychisch kranke Menschen, die nach dem Betreuungsrecht oder PsychKG im Krankenhaus untergebracht sind, landen fast ausnahmslos hinter verschlossenen Stationstüren. Und dabei reden wir über eine beeindruckende und ansteigende Anzahl von Einzelschicksalen: Rund 1,2 Mio. Behandlungsepisoden wurden im Jahr 2012 wegen einer psychischen Erkrankung in Deutschlands Kliniken durchgeführt [1]. In ca. 11,3 % der Fälle geschah das zwangsweise mit richterlichem Beschluss [2].
Öffnen wir die Türen …
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