Die starre Trennung von ambulanter und stationärer Versorgung im deutschen Gesundheitssystem verhindert eine Behandlungskontinuität, obwohl sie sich für psychiatrische Patienten als sehr wichtig erwiesen hat. Die vorliegende Studie analysiert die Behandlungskontinuität einer Modellklinik mit einem Gesamtbudget nach § 64b SGB V und konstantem Behandlungspersonal über alle Settings hinweg im Vergleich zu einer Kontrollklinik mit Regelfinanzierung ohne Behandlungskonstanz
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