Tödliche Pflege - der Serienmörder im eigenen Haus
- Karl H. Beine

- 4. Feb. 2023
- 1 Min. Lesezeit
Am 6. Oktober 2020 hat das Landgericht München einen Hilfspfleger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Er hatte sich als angelernte Pflegekraft bei verschiedenen Vermittlungsagenturen als häuslicher Hilfspfleger für eine 24-Stundenpflege angemeldet und bekam immer wieder neue Stellen zugewiesen. Während seiner Tätigkeit in den Wohnungen seiner Klienten ermordete er drei pflegebedürftige Menschen, versuchte es bei einem vierten Opfer und machte sich der vierfachen gefährlichen Körperverletzung schuldig. Sehen Sie selbst . . . .







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