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Eine entgleiste Balance
Längst haben wir uns daran gewöhnt, dass der Entschluss, Beihilfe zur Selbsttötung in Anspruch zu nehmen, als assistierter Suizid bezeichnet wird. Der Begriff vom assistierten Suizid verhüllt, dass diese Entscheidung mit keiner anderen vergleichbar ist, hebt sie doch jede weitere Entscheidungsfähigkeit endgültig auf. Ein Recht auf Selbsttötung aber, dass die »freie Entscheidung« des Einzelnen zum Maß aller Dinge erklärt, führt unweigerlich zu einer Schwächung des Lebensschut

Karl H. Beine
10. Feb.


Selbstbestimmung vor Lebensschutz
Eine gefährliche Grenzverschiebung Zusammenfassung Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf das sogenannte »selbstbestimmte Sterben« festgeschrieben. Dazu zählt auch das Recht, sich das Leben zu nehmen und dabei Hilfe von anderen in Anspruch zu nehmen. Als Voraussetzung für die Beihilfe zur Selbsttötung nennt das Verfassungsgericht vier Kriterien: Die Fähigkeit zur freien

Karl H. Beine
16. Okt. 2025


Der Lebensschutz bleibt auf der Strecke
Der Psychiatrieprofessor Karl Beine beklagt in der Debatte über Suizidassistenz die Entwicklung, dass das Selbstbestimmungsrecht ohne ausreichenden Rückbezug auf den Lebensschutz diskutiert werde. Eine Regelung zur Suizidbeihilfe müsse sicherstellen, dass zwei unabhängige Fachleute zu unterschiedlichen Zeiten feststellen, dass ein sterbewilliger Mensch seine Suizidentscheidung frei verantwortlich treffe, fordert Beine in seinem Gastbeitrag für epd sozial. Selbsttötungen sind

Karl H. Beine
18. Sept. 2024
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