Eine entgleiste Balance
- Karl H. Beine

- 10. Feb.
- 1 Min. Lesezeit

Längst haben wir uns daran gewöhnt, dass der Entschluss, Beihilfe zur Selbsttötung in Anspruch zu nehmen, als assistierter Suizid bezeichnet wird. Der Begriff vom assistierten Suizid verhüllt, dass diese Entscheidung mit keiner anderen vergleichbar ist, hebt sie doch jede weitere Entscheidungsfähigkeit endgültig auf. Ein Recht auf Selbsttötung aber, dass die »freie Entscheidung« des Einzelnen zum Maß aller Dinge erklärt, führt unweigerlich zu einer Schwächung des Lebensschutzes. Eine gefährliche Grenzverschiebung zu Gunsten eines radikalen Individualismus und zu Lasten vieler Menschen, die eine freie Entscheidung nicht treffen können . . .











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