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Selbstbestimmung vor Lebensschutz

  • Autorenbild: Karl H. Beine
    Karl H. Beine
  • 16. Okt.
  • 1 Min. Lesezeit

Eine gefährliche Grenzverschiebung


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Zusammenfassung Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 im Rahmen des

allgemeinen Persönlichkeitsrechts als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf das

sogenannte »selbstbestimmte Sterben« festgeschrieben. Dazu zählt auch das Recht, sich das

Leben zu nehmen und dabei Hilfe von anderen in Anspruch zu nehmen. Als Voraussetzung für

die Beihilfe zur Selbsttötung nennt das Verfassungsgericht vier Kriterien: Die Fähigkeit zur

freien Willensbildung, umfassende Information über alle relevanten Gesichtspunkte, keine

unzulässige Einflussnahme, Dauerhaftigkeit und innere Festigkeit des Entschlusses. Diese vier

Aspekte werden in diesem Beitrag zu »Freiverantwortlichkeit der Entscheidung« zusammen-

gefasst. Der Autor zeigt auf, dass ein Recht auf Selbsttötung, das ausschließlich von der

»freien Entscheidung« des Suizidwilligen abhängt, unvermeidlich zur Schwächung des

Lebensschutzes führt.


Nahezu unbemerkt hat sich das Motto "nichts ist unmöglich" zum Mindset für viele Lebensbereiche gemausert. Mühelos lassen sich Beispiele für Entwicklungssprünge finden, die noch vor Jahren unmöglich erschienen: Genomanalysen, Echtzeitkommunikation weltweit, Mars-Rover, neuronale Implantate und nicht zuletzt Künstliche Intelligenz. Mit KI – so die hoffnungsvolle Erwartung – wird auch die selbstbestimmte Steuerung von Körper und Geist ... Weiterlesen







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