Eine gefährliche Grenzverschiebung Zusammenfassung Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf das sogenannte »selbstbestimmte Sterben« festgeschrieben. Dazu zählt auch das Recht, sich das Leben zu nehmen und dabei Hilfe von anderen in Anspruch zu nehmen. Als Voraussetzung für die Beihilfe zur Selbsttötung nennt das Verfassungsgericht vier Kriterien: Die Fähigkeit zur freien
Manuel W. wurde im April 2024 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteil. Für immer wurde ihm verboten, in einem pflegerischen Beruf zu arbeiten.
Zum Täter ist er im Bremer Pflegeheim »Am Doventor« geworden.
Hier die Geschichte hinter dem Aktenzeichen . . .
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