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Eine entgleiste Balance
Längst haben wir uns daran gewöhnt, dass der Entschluss, Beihilfe zur Selbsttötung in Anspruch zu nehmen, als assistierter Suizid bezeichnet wird. Der Begriff vom assistierten Suizid verhüllt, dass diese Entscheidung mit keiner anderen vergleichbar ist, hebt sie doch jede weitere Entscheidungsfähigkeit endgültig auf. Ein Recht auf Selbsttötung aber, dass die »freie Entscheidung« des Einzelnen zum Maß aller Dinge erklärt, führt unweigerlich zu einer Schwächung des Lebensschut

Karl H. Beine
10. Feb.


Selbstbestimmung vor Lebensschutz
Eine gefährliche Grenzverschiebung Zusammenfassung Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf das sogenannte »selbstbestimmte Sterben« festgeschrieben. Dazu zählt auch das Recht, sich das Leben zu nehmen und dabei Hilfe von anderen in Anspruch zu nehmen. Als Voraussetzung für die Beihilfe zur Selbsttötung nennt das Verfassungsgericht vier Kriterien: Die Fähigkeit zur freien

Karl H. Beine
16. Okt. 2025


Todesfälle durch Ärzte und Pflegende
rbb|24: Herr Beine, Sie beschäftigen sich seit langer Zeit mit Tötungen durch Pflegende, durch Ärzte und Ärztinnen. Wie viele Fälle haben...

Karl H. Beine
30. Juli 2025
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