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Selbstbestimmung vor Lebensschutz
Eine gefährliche Grenzverschiebung Zusammenfassung Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf das sogenannte »selbstbestimmte Sterben« festgeschrieben. Dazu zählt auch das Recht, sich das Leben zu nehmen und dabei Hilfe von anderen in Anspruch zu nehmen. Als Voraussetzung für die Beihilfe zur Selbsttötung nennt das Verfassungsgericht vier Kriterien: Die Fähigkeit zur freien

Karl H. Beine
16. Okt.
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Todesfälle durch Ärzte und Pflegende
rbb|24: Herr Beine, Sie beschäftigen sich seit langer Zeit mit Tötungen durch Pflegende, durch Ärzte und Ärztinnen. Wie viele Fälle haben...

Karl H. Beine
30. Juli
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Der Lebensschutz bleibt auf der Strecke
Der Psychiatrieprofessor Karl Beine beklagt in der Debatte über Suizidassistenz die Entwicklung, dass das Selbstbestimmungsrecht ohne...

Karl H. Beine
18. Sept. 2024
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